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Neue Regeln für die Werbung mit Green Claims

Nachhaltigkeit darf ab 2026 nicht mehr behauptet, sondern muss belegt werden. Die EmpCo-Richtlinie macht Umweltwerbung zu einem rechtlichen Risiko, wenn sie nicht präzise, überprüfbar und transparent ist.
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Inhaltsverzeichnis

Neue Verbote: Was ab 2026 nicht mehr zulässig ist

Die EmpCo-Richtlinie erweitert die EU-Blacklist unlauterer Geschäftspraktiken. Damit sind bestimmte Green Claims per se unzulässig, unabhängig davon, ob sie im Einzelfall irreführend wirken.

Verboten sind insbesondere:

  • Unbestimmte Umweltbehauptungen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „grün“, „nachhaltig“, ohne konkrete Erläuterung
  • CO₂-Neutralitäts-Claims, die allein auf Kompensation beruhen
  • Siegel, Labels und Icons, die nicht auf einem staatlichen oder anerkannten Zertifizierungssystem beruhen
  • Vergleiche, die nicht auf objektiven, nachprüfbaren Kriterien basieren
  • Produktvorteile, die rechtlich ohnehin Standard sind (z. B. „recycelbar“, wenn gesetzlich vorgeschrieben)

Marketingaussagen werden rechtlich wie objektive Tatsachenbehauptungen behandelt.

Neue Transparenzpflichten: Was Betreiber aktiv belegen müssen

Zulässige Umweltclaims sind künftig nur noch erlaubt, wenn sie nachweisbar, konkret und zugänglich erläutert werden. Die Beweislast liegt beim Unternehmer.

Erforderlich ist u. a.:

  • Klare inhaltliche Präzisierung (z. B. „aus 80 % recyceltem Material“ statt „nachhaltig“)
  • Dokumentierte Nachweise, die intern vorgehalten werden müssen
  • Transparente Information für Verbraucher, z. B. per Landingpage oder Info-Link
  • Bezug auf den konkreten Produktaspekt (nicht das ganze Unternehmen)
  • Aktualität der Aussagen über den gesamten Lebenszyklus

Nicht belegte Claims gelten automatisch als unlauter – Abmahnungen, Bußgelder und Unterlassungsansprüche sind die Folge.

Handlungsempfehlung: So machen Sie Ihre Green Claims rechtssicher

Jetzt handeln, nicht warten. Betreiber von Webseiten und Shops sollten ihre Nachhaltigkeitskommunikation strukturiert überprüfen:

  1. Claim-Inventur: Welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen existieren auf Website, Shop, Ads, Verpackung, Social Media?
  2. Beleg-Check: Gibt es für jeden Claim eine belastbare, dokumentierte Grundlage?
  3. Text-Redesign: Unklare Begriffe streichen oder präzisieren.
  4. Transparenz schaffen: Erläuterungsseiten oder Infoboxen ergänzen.
  5. Freigabeprozess einführen: Kein Green Claim ohne Legal-Check.

Kurz: Wer Nachhaltigkeit kommuniziert, braucht künftig belastbare Fakten – oder lässt es besser ganz.

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Neue Regeln für die Werbung mit Green Claims

Nachhaltigkeit darf ab 2026 nicht mehr behauptet, sondern muss belegt werden. Die EmpCo-Richtlinie macht Umweltwerbung zu einem rechtlichen Risiko, wenn sie nicht präzise, überprüfbar und transparent ist.

Neue Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte

Ab 2. August 2026 müssen KI-generierte oder -manipulierte Inhalte im Internet klar erkennbar gekennzeichnet werden, wenn sie so realistisch sind, dass Nutzer sie ohne Hinweis nicht als künstlich erzeugt identifizieren könnten.

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