Themen
Allgemeine Fragen zur Mandatierung
- Entstehen mir alleine durch meine Anfrage bereits Kosten?Nein! Wir prüfen zunächst Ihre Anfrage und kommen anschließend - ggf. nach Klärung etwaiger Fragen auf unserer Seite zu Ihrem Vorhaben - auf Sie mit einem konkreten Beratungsangebot zurück.
- Welche Kosten entstehen bei einer Beauftragung von KANZLEI.ONLINE?
Die Transparenz der Ihnen bei Beauftragung entstehenden Kosten hat für uns oberste Priorität.
Die Ihnen entstehenden Kosten werden daher vor Beauftragung verbindlich vereinbart. So entsteht kein Kostenrisiko für Sie!
Wir bieten unsere Leistungen in aller Regel für einen verbindlichen Festpreis (Pauschalhonorar) an.
Bei dynamischen Beratungen erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis eines fest vorab vereinbarten Stundensatzes. Auf Wunsch kann auch hier ein Budgetrahmen oder Kostendeckel festgelegt werden.
Eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgt, wenn dies gesetzlich vorgesehen, dies ausdrücklich gewünscht ist (z. B. in gerichtlichen Verfahren) oder wir keine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen vereinbart haben.
- Wo kann ich die Mandatsbedingungen von KANZLEI.ONLINE einsehen?Die Mandatsbedingungen von KANZLEI.ONLINE können unter www.kanzlei.online/mandatsbedingungen aufgerufen werden.
checked.de
- Was genau kann ich über checked.de prüfen?
Über checked.de können Sie bereits heute vieles prüfen lassen, was rechtlich relevant ist, bevor es zum Risiko wird: Abmahnungen, Sales- & Marketing-Aktionen (z. B. Gewinnspiele, Werbeanzeigen), Online-Bewertungen und Verträge.
Sie laden einfach den Sachverhalt hoch – ein spezialisierter Anwalt prüft und gibt Ihnen eine klare, verständliche Einschätzung inklusive Handlungsempfehlung.
- Wie schnell erhalte ich ein Angebot nach Absendung meiner Anfrage?Sie erhalten ein Angebot zur Prüfung Ihres Vorhabens innerhalb von 24 Stunden, in der Regel sogar viel schneller. Bei besonders zeitkritischen Themen (z. B. Abmahnungen oder Fristen) wird die Prüfung priorisiert. Sie wissen also schnell, wo Sie stehen – und was zu tun ist.
- Muss ich etwas bezahlen, wenn ich eine Anfrage sende?Nein! Wir prüfen zunächst ihre Anfrage und erstellen auf dieser Basis ein Angebot für Sie. Dieses übersenden wir Ihnen per E-Mail und Sie können sich in Ruhe überlegen, ob Sie dieses annehmen möchten. Erst wenn Sie sich für das Angebot entscheiden, sind Sie vertraglich an uns gebunden.
- Wie schnell erhalte ich mein Prüfergebnis nach Annahme des Angebots?Das kommt auf die jeweilige Prüfanfrage von Ihnen an. In der Regel können wir die Anfragen innerhalb kürzester Zeit (2-3 Werktage) vollständig bearbeiten. Das hängt u.a. davon ab, ob uns alle Informationen von Ihnen zur Verfügung gestellt wurden. Wenn eine Prüfung länger dauert als gewöhnlich, informiern wir Sie entsprechend.
DATENSCHUTZ24
- Kann ich die Stundenzahl während der Vertragslaufzeit erhöhen oder senken?Eine Erhöhung der vereinbarten Stundenzahl pro Monat ist jederzeit möglich. Eine Absenkung der vereinbarten Stundenzahl ist jedoch erst zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich, da wir die jeweilige Stundenzahl entsprechend bei uns in unsere Ressourcenplanung aufnehmen.
- Kann ich DATENSCHUTZ24 auch für einzelne Datenschutzfragen nutzen?Ja, auf jeden Fall! Sie können uns sowohl für konkrete Einzelfälle (z. B. Datenpannen, Betroffenenanfragen, Vertragsprüfungen) als auch für eine laufende Datenschutzbetreuung beauftragen.
Sie entscheiden flexibel, ob Beratung nach Aufwand oder als Pauschalmodell besser zu Ihrem Bedarf passt. - Für welche Unternehmen ist DATENSCHUTZ24 geeignet?DATENSCHUTZ24 richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, digitale Geschäftsmodelle sowie Organisationen, die regelmäßig mit vielen oder kritischen personenbezogenen Daten arbeiten. Besonders profitieren Unternehmen, die Datenschutz rechtssicher umsetzen möchten, ohne jedoch eigene interne Ressourcen dauerhaft binden zu müssen.
Hinweisgeber-Lösung
- Ist eine Hinweisgeber-Lösung für uns verpflichtend?Das kommt darauf an: nur Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Verstöße können zu Bußgeldern und erheblichen Reputationsschäden führen.
- Können Hinweise in der Hinweisgeber-Lösung von KANZLEI.ONLINE wirklich anonym abgegeben werden?Ja. Unsere Lösung ermöglicht vollständig anonyme Meldungen und einen geschützten Dialog mit Hinweisgebern – technisch und rechtlich sauber umgesetzt.
- Müssen wir die eingehenden Hinweise bearbeiten oder übernimmt das KANZLEI.ONLINE?Das entscheiden Sie! Sie können die Bearbeitung intern durch benannte Personen vornehmen oder extern durch uns als anwaltliche Meldestelle. Beide Varianten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
- Warum müssen wir die Anzahl unserer Mitarbeiter angeben?Ganz einfach: das Lizenzmodell zu unserer Hinweisgeber-Lösung richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter bei Ihnen. Daher ist die Angabe der Mitarbeiter verpflichtend.
- Was kostet es mich, wenn KANZLEI.ONLINE als externe Meldestelle auftritt?Für das reine Auftreten als externe Meldestelle zahlen Sie nichts. Sofern Meldungen über die Hinweisgeberstelle eingehen, und wir diese für Sie bearbeiten, berechnen wir diese nach unserem Stundensatz.
Schutzpakete (rechtstext.de)
- Was ist unter "Online-Auftritt" zu verstehen?Ein Online-Auftritt ist eine Webseite, die Sie führen (z.B. eine Unternehmens-Homepage, ein Online-Shop oder ein Social Media Kanal). Die Lizenz unserer Rechtstexte bezieht sich dabei immer auf die Hauptdomain Ihres Online-Auftritts. Wenn Sie weitere Domains besitzen, die zum gleichen Onlineauftritt führen, ist das jederzeit möglich. Für weitere Online-Auftritte von Ihnen (unter eigener Domain) benötigen Sie eine eigene Lizenz.
- Was bedeutet, dass "Social Media Kanäle inklusive" sind?
In jedem Schutzpaket, dass Sie bei uns buchen, sind alle Social Media Kanäle inklusive. Das heißt, in jedem Schutzpaket sind sämtliche Social Media Auftritte von Ihnen abgedeckt - unabhängig davon, ob Sie nur einen Auftritt (z.B. auf Instagram) oder in allen sozialen Netzwerken einen entsprechenden Auftritt führen.
Es ist sogar möglich, dass Sie mehrere Kanäle auf dem gleichen Social Media Netzwerk führen (z.B. Instagram). Auch hier sind alle Kanäle von unserem Schutzpaket abgedeckt.
Voraussetzung ist lediglich, dass alle Social Media Auftritte von dem gleichen Unternehmen betrieben werden.
- Was bedeutet "automatische Aktualisierung der Rechtstexte"?
Wenn Sie unseren Code in Ihren Online-Auftritt eingebaut haben, so werden wir Ihre Rechtstexte automatisch dem jeweils geltenden Gesetzesstand anpassen und entsprechend aktualisieren, ohne dass Sie dafür etwas tun müssen.
Wir informieren Sie bei Änderungen an Ihren Rechtstexten per E-Mail.
- Übernehmen Sie die anwaltliche Haftung für die Rechtstexte?Ja. Für die von uns erstellten Rechtstexte übernehmen wir die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften. Das bedeutet: Die Prüfung oder Erstellung erfolgt nicht unverbindlich oder automatisiert, sondern als individuelle Rechtsdienstleistung mit persönlicher Verantwortung des Anwalts. Voraussetzung ist, dass Sie unseren Code eingebaut haben und unseren ggf. in diesem Zusammenhang zusätzlich erfolgten Hinweisen gefolgt sind.
- Wie geht es nach der Bestellung eines Schutzpakets weiter?
Nach der Bestellung des jeweiligen Schutzpakets erhalten Sie von uns einen Link zu einem Online-Formular per E-Mail, in welchem Sie sämtliche Daten zu Ihrem Online-Auftritt und zu Ihrem Unternehmen eingeben können, die Einfluss auf den Rechtstext haben.
Damit bereiten Sie die Erstellung der Rechtstexte vor, so dass wir Ihre Rechtstexte entsprechend auf Ihre Bedürfnisse angepasst erstellen können.
Sobald Sie die Daten in unserem Online-Formular eingegeben haben, erhalten Sie bereits kurze Zeit später von uns die Codes zu den beauftragten Rechtstexten, die Sie zur Ausgabe der Rechtstexte auf Ihrer Webseite bzw. in Ihrem Shop benötigen. Im Fall Ihrer Social Media Kanäle erhalten Sie einen öffentlichen Link zu Ihren Rechtstexten!
- Wie kann die Bestellung eines Schutzpakets bezahlt werden?Im Nachgang zu einer Bestellung erhalten Sie eine Rechnung an die bei der Bestellung angegebene E-Mail Adresse. Sie können Ihre Bestellung von Schutzpaketen per Überweisung bezahlen. Die Bezahlung erfolgt dabei jeweils im Voraus für die jeweilige Vertragslaufzeit.
- Wie kann ich ein Schutzpaket kündigen?Alle unsere Schutzpakete können mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden. Das heißt, Sie können jederzeit das Schutzpaket kündigen. Die Kündigung wird jeweils zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam. So lange besteht auch die Lizenz und die Rechtstexte können unter der Lizenzdomain angezeigt werden. Sie können den Vertrag jederzeit per E-Mail an info@kanzlei.online oder über den Kündigungsbutton im Footer unserer Webseite kündigen. Kündigen Sie das Schutzpaket erst nach Ablauf der oben genannten Kündigungsfrist, so verlängert sich der Vertrag um eine weitere Vertragslaufzeit und die Kündigung wird erst zum Ende der weiteren Vertragslaufzeit wirksam.
- Welche Rechtstexte sind von den Schutzpaketen umfasst?
Rechtstexte Webseite Shop Marktplatz Social Media Impressum ✓ ✓ ✓ ✓ Datenschutzerklärung ✓ ✓ ✓ ✓ AGB ✓ ✓ Widerrufsbelehrung ✓ ✓ Muster-Widerrufsformular ✓ ✓ - Sind für den Einbau der Rechtstexte Programmierkenntnisse erforderlich?
Nein!
Sie erhalten eine einfache Schritt-für-Schritt Anleitung, mit denen der Einbau unseres Codes zum Kinderspiel wird.
Und falls Sie dennoch Hilfe benötigen: wir unterstützen Sie kostenfrei beim Einbau in Ihre Webseite!
Markenschutz
- Warum sollte ich meine Marke frühzeitig schützen lassen?Ein frühzeitiger Markenschutz sichert Ihnen exklusive Rechte an Name, Logo oder Slogan und verhindert, dass Dritte diese oder ähnliche Zeichen nutzen. So lassen sich kostspielige Abmahnungen, Umbenennungen und Rechtsstreitigkeiten vermeiden. Zudem schafft eine eingetragene Marke Planungssicherheit für Marketing, Wachstum und Investitionen und stellt einen eigenständigen wirtschaftlichen Wert dar, der übertragbar und lizenzierbar ist. Kurz: Wer eine Marke aufbaut, sollte sie früh schützen, um Risiken zu minimieren und den langfristigen Markenwert abzusichern.
- Welche Markenarten kann ich schützen?
Je nach Schutzbedürfnis können unterschiedliche Markenformen eingetragen werden. Die wichtigsten sind:
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Wortmarke
Schutz für Wörter oder Wortfolgen (z. B. Firmenname, Produktname, Slogan) – unabhängig von Schriftart oder Gestaltung. -
Bildmarke
Schutz für ein reines grafisches Zeichen oder Logo ohne Wortbestandteile. -
Wort-Bild-Marke
Kombination aus Text und grafischer Gestaltung (z. B. Logo mit Schriftzug). -
Formmarke (3D-Marke)
Schutz der dreidimensionalen Form eines Produkts oder einer Verpackung, sofern sie unterscheidungskräftig ist. -
Farbmarke
Schutz einer bestimmten Farbe oder Farbkombination, wenn diese als Herkunftshinweis etabliert ist. -
Positionsmarke
Schutz eines Zeichens an einer genau festgelegten Position auf einem Produkt.
Welche Markenart sinnvoll ist, hängt vom Geschäftsmodell, der Nutzung im Markt und der Schutzstrategie ab. In vielen Fällen ist eine Kombination mehrerer Markenformen empfehlenswert.
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- Was passiert, wenn meine Marke bereits von jemand anderem genutzt wird?Ist eine identische oder verwechselbar ähnliche Marke für gleiche oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen bereits geschützt, wird die Anmeldung in der Regel zurückgewiesen oder kann nachträglich angegriffen werden. Der Inhaber der älteren Marke kann Widerspruch einlegen oder rechtlich gegen die Nutzung vorgehen. Das kann Abmahnungen, Unterlassungsansprüche, Schadensersatzforderungen und im schlimmsten Fall eine Zwangsumbenennung zur Folge haben. Deshalb ist eine Markenrecherche vor der Anmeldung entscheidend, um Konflikte und unnötige Kosten zu vermeiden. Genau an dieser Stelle unterstützen wir Sie.
- Wie schnell kann meine Marke geschützt werden?Die Anmeldung dauert seitens der Markenämter in der Regel mehrere Monate. Ab Einreichung genießen Sie Prioritätsschutz – d.h. der Markenschutz wirkt zurück auf den Tag der Anmeldung! In dringenden Fällen kann die Anmeldung bei den Markenämtern durch Zahlung weiterer Gebühren beschleunigt werden.
- Um was genau geht es beim "Markenmonitoring"?Beim Markenmonitoring überwachen wir fortlaufend relevante Markenregister und Marktaktivitäten, um neue Markenanmeldungen zu identifizieren, die Ihrer Marke identisch oder ähnlich sind.
Wird eine potenziell kollidierende Anmeldung erkannt, informieren wir Sie frühzeitig und prüfen die rechtlichen Handlungsoptionen, etwa Widerspruch oder weitere Schutzmaßnahmen.
Ziel des Markenmonitorings ist es, Rechtsverletzungen früh zu erkennen, den Wert Ihrer Marke dauerhaft zu sichern und kostenintensive Konflikte zu vermeiden. - Muss der Markenschutz aktiv verlängert werden?
Ja. Eine eingetragene Marke ist zeitlich befristet und muss aktiv verlängert werden.
Der Markenschutz gilt jeweils 10 Jahre ab dem Anmeldetag und kann anschließend beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden – vorausgesetzt, die Verlängerungsgebühren werden fristgerecht gezahlt.Erfolgt keine rechtzeitige Verlängerung, erlischt der Markenschutz automatisch. Die Marke kann dann von Dritten neu angemeldet werden.
Eine rechtzeitige Überwachung der Fristen ist daher essenziell, um den Schutz und den Markenwert dauerhaft zu erhalten.