Neue Verbote: Was ab 2026 nicht mehr zulässig ist
Die EmpCo-Richtlinie erweitert die EU-Blacklist unlauterer Geschäftspraktiken. Damit sind bestimmte Green Claims per se unzulässig, unabhängig davon, ob sie im Einzelfall irreführend wirken.
Verboten sind insbesondere:
- Unbestimmte Umweltbehauptungen wie „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „grün“, „nachhaltig“, ohne konkrete Erläuterung
- CO₂-Neutralitäts-Claims, die allein auf Kompensation beruhen
- Siegel, Labels und Icons, die nicht auf einem staatlichen oder anerkannten Zertifizierungssystem beruhen
- Vergleiche, die nicht auf objektiven, nachprüfbaren Kriterien basieren
- Produktvorteile, die rechtlich ohnehin Standard sind (z. B. „recycelbar“, wenn gesetzlich vorgeschrieben)
Marketingaussagen werden rechtlich wie objektive Tatsachenbehauptungen behandelt.
Neue Transparenzpflichten: Was Betreiber aktiv belegen müssen
Zulässige Umweltclaims sind künftig nur noch erlaubt, wenn sie nachweisbar, konkret und zugänglich erläutert werden. Die Beweislast liegt beim Unternehmer.
Erforderlich ist u. a.:
- Klare inhaltliche Präzisierung (z. B. „aus 80 % recyceltem Material“ statt „nachhaltig“)
- Dokumentierte Nachweise, die intern vorgehalten werden müssen
- Transparente Information für Verbraucher, z. B. per Landingpage oder Info-Link
- Bezug auf den konkreten Produktaspekt (nicht das ganze Unternehmen)
- Aktualität der Aussagen über den gesamten Lebenszyklus
Nicht belegte Claims gelten automatisch als unlauter – Abmahnungen, Bußgelder und Unterlassungsansprüche sind die Folge.
Handlungsempfehlung: So machen Sie Ihre Green Claims rechtssicher
Jetzt handeln, nicht warten. Betreiber von Webseiten und Shops sollten ihre Nachhaltigkeitskommunikation strukturiert überprüfen:
- Claim-Inventur: Welche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen existieren auf Website, Shop, Ads, Verpackung, Social Media?
- Beleg-Check: Gibt es für jeden Claim eine belastbare, dokumentierte Grundlage?
- Text-Redesign: Unklare Begriffe streichen oder präzisieren.
- Transparenz schaffen: Erläuterungsseiten oder Infoboxen ergänzen.
- Freigabeprozess einführen: Kein Green Claim ohne Legal-Check.
Kurz: Wer Nachhaltigkeit kommuniziert, braucht künftig belastbare Fakten – oder lässt es besser ganz.