Kanzlei

Erfahren Sie, wie wir arbeiten und wer hinter KANZLEI.ONLINE steht.

Expertise

Rechtsberatung in eng verzahnten Rechtsgebieten – spezialisiert und praxisnah.

Legal Apps & Services

Standardisierte juristische Leistungen für Unternehmen.

Entdecken Sie unsere Schutzpakete für Webseiten & Online-Shops

Mit unseren Schutzpaketen ist Ihre Webseite, Ihr Online-Shop und Ihr Social Media Kanal rechtlich abgesichert. 

Geben Sie Hinweisgebern eine Chance!
Erfüllen Sie das Hinweisgeberschutzgesetz mit einem sicheren, anonymen und rechtssicheren System.

Whistleblowing

Unser Hinweisgebersystem. Rechtssicher.
Und sofort einsatzbereit.

Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes mit einer professionellen, digitalen Lösung – inklusive anwaltlicher Begleitung.

Sie buchen.
Wir richten für Sie ein!

Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie ein vollständig konfiguriertes Hinweisgebersystem inklusive:

✔ rechtssicherer Prozess nach HinSchG und DSGVO
✔ innerhalb kürzester Zeit einsatzfähig
✔ Klare Rollen & Zuständigkeiten
✔ optional externer anwaltlicher Meldestelle

Machen Sie aus Ihren Pflichten aus dem HinSchG kein IT-Projekt. Mit unserer Lösung sind Sie schnell einsatzbereit.

Schritt 1/3: Hinweisgeber-Lösung

Unser Hinweisgeber-System für Ihr Unternehmen

Anzahl der Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen
Hinweis für Unternehmensgruppen

Bitte beachten Sie: Gehört Ihr Unternehmen zu einer Unternehmensgruppe, ist für die Anwendbarkeit des Hinweisgeberschutzgesetzes nicht die Mitarbeiterzahl der einzelnen buchenden Gesellschaft maßgeblich, sondern die Gesamtzahl aller Mitarbeitenden innerhalb der Unternehmensgruppe.
Die Verpflichtung zur Einrichtung eines Hinweisgebersystems kann daher auch dann bestehen, wenn die einzelne Gesellschaft weniger als 50 Mitarbeitende beschäftigt.

Wie funktioniert die Hinweisgeber-Lösung von KANZLEI.ONLINE?

Mit unserer Hinweisgeber-Lösung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). 

Lösung buchen

Sie schließen die Hinweisgeber-Lösung online auf dieser Seite ab. Keine Abstimmungsschleifen, kein IT-Projekt, keine Vorbereitung erforderlich.

Einrichtung durch KANZLEI.ONLINE

Wir richten das Hinweisgebersystem vollständig für Ihr Unternehmen ein – inklusive Konfiguration, Rechtstexte, Zuständigkeiten und Go-Live. Sie erhalten ein sofort einsatzbereites System.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Hinweisgeber-Lösung

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Hinweisgeber-Lösung von KANZLEI.ONLINE – verständlich erklärt, rechtlich eingeordnet und auf das Wesentliche reduziert.

  • Das kommt darauf an: nur Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Verstöße können zu Bußgeldern und erheblichen Reputationsschäden führen.
  • Ja. Unsere Lösung ermöglicht vollständig anonyme Meldungen und einen geschützten Dialog mit Hinweisgebern – technisch und rechtlich sauber umgesetzt.
  • Das entscheiden Sie! Sie können die Bearbeitung intern durch benannte Personen vornehmen oder extern durch uns als anwaltliche Meldestelle. Beide Varianten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
  • Ganz einfach: das Lizenzmodell zu unserer Hinweisgeber-Lösung richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter bei Ihnen. Daher ist die Angabe der Mitarbeiter verpflichtend.
  • Für das reine Auftreten als externe Meldestelle zahlen Sie nichts. Sofern Meldungen über die Hinweisgeberstelle eingehen, und wir diese für Sie bearbeiten, berechnen wir diese nach unserem Stundensatz.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Ehrhardt

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir unterstützen Sie bei allen auftretenden Fragestellungen.

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