Whistleblowing
Unser Hinweisgebersystem. Rechtssicher.
Und sofort einsatzbereit.
Erfüllen Sie die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes mit einer professionellen, digitalen Lösung – inklusive anwaltlicher Begleitung.
Sie buchen.
Wir richten für Sie ein!
Innerhalb kürzester Zeit erhalten Sie ein vollständig konfiguriertes Hinweisgebersystem inklusive:
rechtssicherer Prozess nach HinSchG und DSGVO
innerhalb kürzester Zeit einsatzfähig
Klare Rollen & Zuständigkeiten
optional externer anwaltlicher Meldestelle
Machen Sie aus Ihren Pflichten aus dem HinSchG kein IT-Projekt. Mit unserer Lösung sind Sie schnell einsatzbereit.
Wie funktioniert die Hinweisgeber-Lösung von KANZLEI.ONLINE?
Mit unserer Hinweisgeber-Lösung erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Lösung buchen
Sie schließen die Hinweisgeber-Lösung online auf dieser Seite ab. Keine Abstimmungsschleifen, kein IT-Projekt, keine Vorbereitung erforderlich.
Einrichtung durch KANZLEI.ONLINE
Wir richten das Hinweisgebersystem vollständig für Ihr Unternehmen ein – inklusive Konfiguration, Rechtstexte, Zuständigkeiten und Go-Live. Sie erhalten ein sofort einsatzbereites System.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Hinweisgeber-Lösung
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Hinweisgeber-Lösung von KANZLEI.ONLINE – verständlich erklärt, rechtlich eingeordnet und auf das Wesentliche reduziert.
- Ist eine Hinweisgeber-Lösung für uns verpflichtend?Das kommt darauf an: nur Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Verstöße können zu Bußgeldern und erheblichen Reputationsschäden führen.
- Können Hinweise in der Hinweisgeber-Lösung von KANZLEI.ONLINE wirklich anonym abgegeben werden?Ja. Unsere Lösung ermöglicht vollständig anonyme Meldungen und einen geschützten Dialog mit Hinweisgebern – technisch und rechtlich sauber umgesetzt.
- Müssen wir die eingehenden Hinweise bearbeiten oder übernimmt das KANZLEI.ONLINE?Das entscheiden Sie! Sie können die Bearbeitung intern durch benannte Personen vornehmen oder extern durch uns als anwaltliche Meldestelle. Beide Varianten erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
- Warum müssen wir die Anzahl unserer Mitarbeiter angeben?Ganz einfach: das Lizenzmodell zu unserer Hinweisgeber-Lösung richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter bei Ihnen. Daher ist die Angabe der Mitarbeiter verpflichtend.
- Was kostet es mich, wenn KANZLEI.ONLINE als externe Meldestelle auftritt?Für das reine Auftreten als externe Meldestelle zahlen Sie nichts. Sofern Meldungen über die Hinweisgeberstelle eingehen, und wir diese für Sie bearbeiten, berechnen wir diese nach unserem Stundensatz.
- Haben Sie noch Fragen zu unserem Hinweisgeber-Angebot?
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Ehrhardt
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir unterstützen Sie bei allen auftretenden Fragestellungen.