Was sich konkret ab dem 19.06.2026 ändert
Online-Händler müssen sich auf eine neue Pflicht im Rahmen ihres Online-Shops einstellen: Künftig soll der Widerruf eines Online-Kaufs über einen klar erkennbaren Button möglich sein – ähnlich wie beim Kündigungsbutton für Dauerschuldverhältnisse. Ziel des Gesetzgebers ist es, Verbraucherrechte zu stärken und Hürden beim Widerruf abzubauen. Für Händler bedeutet das: Der Widerruf darf nicht nur z.B. per E-Mail erfolgen, sondern muss technisch eindeutig, hervorgehoben beschriftet und jederzeit erreichbar umgesetzt werden.
Wen die Pflicht trifft – und was konkret umzusetzen ist
Betroffen sind alle Online-Händler, die Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen müssen – also insbesondere Betreiber von Onlineshops unter eigener Domain. Der Button muss leicht auffindbar sein, eindeutig auf den Widerruf hinweisen und einen einfachen elektronischen Ablauf auslösen. Das betrifft nicht nur das Frontend, sondern auch die dahinter stehenden, internen Prozesse: Eingangsbestätigungen, Fristenmanagement und Dokumentation müssen angepasst werden. Viele Shopsysteme liefern hierfür (noch) keine rechtssichere Standardlösung – die Verantwortung bleibt also beim Händler.
Was Online-Händler jetzt tun sollten
Der Widerrufsbutton ist kein reines „UX-Thema“, sondern eine rechtlich relevante Pflicht mit technischer Umsetzungsnotwendigkeit. Genau hier entstehen in der Praxis die meisten Fehler.
Wir begleiten Online-Händler bei der rechtssicheren Umsetzung – von der rechtlichen Einordnung über die Gestaltung des Buttons bis zur Abstimmung mit Entwicklern oder Shopsystemen. So stellen Sie sicher, dass Ihr Shop compliant bleibt, ohne den Verkaufsprozess unnötig zu bremsen.
FAQ zum Widerrufsbutton
- Wo muss der Widerrufsbutton in meinem Online-Auftritt platziert werden?Toggle Content