RECHTSTEXT.DE
Dauerhaft sichere Rechtstexte für Shops & Webseiten
Wir bieten Betreibern von Webseiten und Online-Shops maßgeschneiderte Schutzpakete zur rechtlichen Absicherung ihres Online-Auftritts.
Webseiten

- Lizenz für einen Online-Auftritt
- Social Media Kanäle inklusive
- 12 Monate Vertragslaufzeit
Online-Shops

- Lizenz für einen Online-Shop (eigene Domain)
- Social Media Kanäle inklusive
- 12 Monate Vertragslaufzeit
Online-Marktplätze

- Lizenz für einen Online-Shop (Marktplatz)
- Social Media Kanäle inklusive
- 12 Monate Vertragslaufzeit
- Sie haben nur Social Media Kanäle und wollen diese absichern?
Nutzen Sie unser Schutzpaket für Social Media Kanäle. Sie erhalten alle Rechtstexte unter einem öffentlichen Link. Eine eigene Webseite ist also gerade nicht erforderlich!
Vorteile unserer Schutzpakete
Mit unseren Schutzpaketen genießen Sie eine Vielzahl von Vorteilen, die wir Ihnen hier im Überblick darstellen möchten:
Anwaltliche Erstellung der Rechtstexte
Jeder Rechtstext wird von einem Rechtsanwalt individuell für Ihren Anwendungsfall erstellt.
Umfassendes Schutzpaket mit allen Rechtstexten
Sie erhalten alle Rechtstexte, die Sie für Ihren rechtskonformen Online-Auftritt benötigen.
Automatische Aktualisierung
Wir passen Ihre Rechtstexte während der Vertragslaufzeit automatisch dem jeweils aktuellsten Gesetzesstand an.
Anwaltliche Haftungsübernahme
Selbstverständlich übernehmen wir die Haftung für die Inhalte der Ihnen zur Verfügung gestellten Rechtstexte!
Persönlicher Ansprechpartner inkl. 30 Minuten Beratung
Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner bei Fragen zu den Rechtstexten oder Ihrer Webseite.
Zusätzlich erhalten Sie pro Vertragslaufzeit 30 Minuten Beratung – inklusive!
Webseiten-Prüfung
Bei Beauftragung prüfen wir Ihren Online-Auftritt anhand unserer 100-Punkte Checkliste auf typische „rechtliche Fallstricke“.
DSGVO-konform
Wir hosten Ihre Rechtstexte ausschließlich auf deutschen Servern.
Kinderleichter Einbau
Die Implementierung unseres Code-Snippets ist sehr einfach und erfordert keine Programmierkenntnisse.
Trotzdem Hilfe benötigt?
Wir helfen Ihnen kostenlos beim Einbau in Ihre Webseite!
Bestpreis-Garantie
Sie haben ein vergleichbares Angebot günstiger bei einem anderen Anbieter entdeckt? Wir gewähren Ihnen den gleichen Preis + 2 Freimonate!
Übersicht über Schutzpakete
Mit unseren Schutzpaketen bieten wir Ihnen sämtliche Rechtstexte, die Sie für einen rechtskonformen Online-Auftritt benötigen. Entdecken Sie in dieser Übersicht alle Leistungen im Überblick:
| SCHUTZPAKET | WEBSEITE | MARKTPLATZ | SHOP | SOCIAL MEDIA | |
|---|---|---|---|---|---|
| Abgedeckte Online-Auftritte | i | 1 | 1 | 1 | - |
| Social Media Kanäle inklusive | i | alle | alle | alle | alle |
| Alle gesetzlich erforderlichen Rechtstexte | i | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Anwaltliche Erstellung & Prüfung der Rechtstexte | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | |
| Automatische Aktualisierung der Rechtstexte | i | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Anwaltliche Haftungsübernahme | i | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
| Consent Management Tool | optional | nicht erforderlich | optional | nicht erforderlich | |
| Vertragslaufzeit | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate | 12 Monate | |
| Kündigungsfrist | i | 1 Monat | 1 Monat | 1 Monat | 1 Monat |
| Preis (netto) / Monat zzgl. MwSt. | 12,90 € | 14,90 € | 24,90 € | 6,90 € |
So einfach funktioniert es
Die Absicherung Ihrer Webseite war noch nie so einfach wie heute:
Schutzpaket auswählen & bestellen
Im ersten Schritt wählen Sie das für Sie geeignete Produkt aus. Sie haben die Wahl zwischen Webseiten (ohne Shop-Funktion), Online-Shops, Online-Marktplätze oder Social Media Kanäle
Fragen zur Webseite beantworten
Im zweiten Schritt erhalten Sie von uns eine E-Mail mit einem Link zu unserem Online-Formular, in das Sie alle Daten zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Webseite bzw. Ihrem Shop eintragen können.
Anwaltliche Erstellung von Rechtstexten
Im dritten Schritt gehen wir in die anwaltliche Erstellung Ihrer Rechtstexte – und zwar maßgeschneidert für Ihren konkreten Online-Auftritt!
Rechtstexte auf Webseite einsetzen
Schließlich erhalten Sie von uns im vierten Schritt eine E-Mail mit den Codes, welche Sie in Ihre Webseite einbauen können, um die Rechtstexte automatisch – und immer auf dem neuesten Rechtsstand – anzuzeigen.
FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Schutzpaketen
An dieser Stelle finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von Mandanten.
Sie haben eine andere Frage? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
- Wo muss der Widerrufsbutton in meinem Online-Auftritt platziert werden?Toggle Content
- Welche Markenarten kann ich schützen?
Je nach Schutzbedürfnis können unterschiedliche Markenformen eingetragen werden. Die wichtigsten sind:
-
Wortmarke
Schutz für Wörter oder Wortfolgen (z. B. Firmenname, Produktname, Slogan) – unabhängig von Schriftart oder Gestaltung. -
Bildmarke
Schutz für ein reines grafisches Zeichen oder Logo ohne Wortbestandteile. -
Wort-Bild-Marke
Kombination aus Text und grafischer Gestaltung (z. B. Logo mit Schriftzug). -
Formmarke (3D-Marke)
Schutz der dreidimensionalen Form eines Produkts oder einer Verpackung, sofern sie unterscheidungskräftig ist. -
Farbmarke
Schutz einer bestimmten Farbe oder Farbkombination, wenn diese als Herkunftshinweis etabliert ist. -
Positionsmarke
Schutz eines Zeichens an einer genau festgelegten Position auf einem Produkt.
Welche Markenart sinnvoll ist, hängt vom Geschäftsmodell, der Nutzung im Markt und der Schutzstrategie ab. In vielen Fällen ist eine Kombination mehrerer Markenformen empfehlenswert.
-
- Um was genau geht es beim "Markenmonitoring"?Beim Markenmonitoring überwachen wir fortlaufend relevante Markenregister und Marktaktivitäten, um neue Markenanmeldungen zu identifizieren, die Ihrer Marke identisch oder ähnlich sind.
Wird eine potenziell kollidierende Anmeldung erkannt, informieren wir Sie frühzeitig und prüfen die rechtlichen Handlungsoptionen, etwa Widerspruch oder weitere Schutzmaßnahmen.
Ziel des Markenmonitorings ist es, Rechtsverletzungen früh zu erkennen, den Wert Ihrer Marke dauerhaft zu sichern und kostenintensive Konflikte zu vermeiden. - Muss der Markenschutz aktiv verlängert werden?
Ja. Eine eingetragene Marke ist zeitlich befristet und muss aktiv verlängert werden.
Der Markenschutz gilt jeweils 10 Jahre ab dem Anmeldetag und kann anschließend beliebig oft um weitere 10 Jahre verlängert werden – vorausgesetzt, die Verlängerungsgebühren werden fristgerecht gezahlt.Erfolgt keine rechtzeitige Verlängerung, erlischt der Markenschutz automatisch. Die Marke kann dann von Dritten neu angemeldet werden.
Eine rechtzeitige Überwachung der Fristen ist daher essenziell, um den Schutz und den Markenwert dauerhaft zu erhalten.
- Kann ich die Stundenzahl während der Vertragslaufzeit erhöhen oder senken?Eine Erhöhung der vereinbarten Stundenzahl pro Monat ist jederzeit möglich. Eine Absenkung der vereinbarten Stundenzahl ist jedoch erst zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit möglich, da wir die jeweilige Stundenzahl entsprechend bei uns in unsere Ressourcenplanung aufnehmen.
- Entstehen mir alleine durch meine Anfrage bereits Kosten?Nein! Wir prüfen zunächst Ihre Anfrage und kommen anschließend - ggf. nach Klärung etwaiger Fragen auf unserer Seite zu Ihrem Vorhaben - auf Sie mit einem konkreten Beratungsangebot zurück.
- Welche Kosten entstehen bei einer Beauftragung von KANZLEI.ONLINE?
Die Transparenz der Ihnen bei Beauftragung entstehenden Kosten hat für uns oberste Priorität.
Die Ihnen entstehenden Kosten werden daher vor Beauftragung verbindlich vereinbart. So entsteht kein Kostenrisiko für Sie!
Wir bieten unsere Leistungen in aller Regel für einen verbindlichen Festpreis (Pauschalhonorar) an.
Bei dynamischen Beratungen erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis eines fest vorab vereinbarten Stundensatzes. Auf Wunsch kann auch hier ein Budgetrahmen oder Kostendeckel festgelegt werden.
Eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgt, wenn dies gesetzlich vorgesehen, dies ausdrücklich gewünscht ist (z. B. in gerichtlichen Verfahren) oder wir keine Vergütungsvereinbarung mit Ihnen vereinbart haben.
- Warum müssen wir die Anzahl unserer Mitarbeiter angeben?Ganz einfach: das Lizenzmodell zu unserer Hinweisgeber-Lösung richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter bei Ihnen. Daher ist die Angabe der Mitarbeiter verpflichtend.
- Was kostet es mich, wenn KANZLEI.ONLINE als externe Meldestelle auftritt?Für das reine Auftreten als externe Meldestelle zahlen Sie nichts. Sofern Meldungen über die Hinweisgeberstelle eingehen, und wir diese für Sie bearbeiten, berechnen wir diese nach unserem Stundensatz.
- Ist eine Hinweisgeber-Lösung für uns verpflichtend?Das kommt darauf an: nur Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind gesetzlich verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten. Verstöße können zu Bußgeldern und erheblichen Reputationsschäden führen.
- Haben Sie noch Fragen zu den angebotenen Paketen?
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Sebastian Ehrhardt
Wir beraten Sie gerne persönlich bei der Auswahl des richtigen Pakets. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir finden das maßgeschneiderte Paket für Ihren Anwendungsfall.